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Goldene Regel

"Goldene Regel"
der Neuwertversicherung


Absichern ohne Verluste

Denkt man als Unternehmer*in an die Absicherung des Firmeninventars, herrscht oft die breite Meinung, dass die bei Anschaffung investierte Summe auch immer der Entschädigungshöhe im Schadenfall entspricht.

Dass dies jedoch oft nicht der Fall ist, und worauf Sie achten müssen, um Ihre Investitionen zukunftssicher zu gestalten, zeigt Ihnen der folgende Überblick.


Wertänderungen sollten nicht zum Nachteil führen

Ihre Investitionen unterliegen Wertveränderungen. Egal, ob es um Computer, Fahrzeuge oder Maschinen geht: Was heute noch neuester Stand war, ist kurze Zeit später bereits überholt. Kurz gesagt: Mit dem Erwerb und der ersten Nutzung beginnt der Wertverlust in großen Schritten. Bei Immobilien kann die Entwicklung unter Umständen genau entgegengesetzt verlaufen.

Ihre Versicherung sollte diese Entwicklungen im Blick haben und für Sie mit passenden Entschädigungsmodellen abfedern. Zu groß ist die Gefahr, dass Sie sonst im Schadenfall nicht optimal abgesichert sind.


Zeitwert oder Neuwert?

Die Versicherungssummen Ihrer gewerblichen Versicherungen werden oft über den Neuwert ermittelt. Es wird also geschaut, welchen Wert Ihr Inventar usw. bei Neuanschaffung hatte. Doch welche Werte legt Ihr Versicherer im Schadenfall zugrunde?  Wie wird die Entschädigungssumme ermittelt?

Das folgende Beispiel verdeutlicht Ihnen anschaulich die Unterschiede zwischen Zeitwert- und Neuwertentschädigung:

In einer Druckerei werden durch einen Kurzschluss und Brand die Druckmaschinen zerstört. Angeschafft wurden die Maschinen vor ca. 5 Jahren für 200.000 Euro.


Bei Absicherung mit Zeitwertentschädigung:

Ein Sachverständiger ermittelt den Zeitwert der zerstörten Geräte. Er berücksichtigt dabei das Alter und die Abnutzung. Es wird ein Wert von nur noch knapp 20% des Anschaffungspreises ermittelt.

In diesem Fall beträgt die Entschädigungssumme dann 20% von 200.000 Euro, also 40.000 Euro.

Bei Absicherung mit Neuwertentschädigung:

Der Sachverständige prüft, wie hoch der aktuelle Neuwert der Maschinen ist, d.h. wie hoch die Kosten bei Neuanschaffung dieser Geräte gleicher Art und Güte heute wäre.
Er ermittelt einen Preis von 180.000 Euro.

Diese erhält der Kunde erstattet und kann sich dafür gleichwertigen Ersatz beschaffen.


Wichtig: Eventuelle Zeitwertklauseln ausschließen

Viele Versicherer haben trotz vereinbarter Neuwertentschädigung sogenannte Zeitwertklauseln oder Zeitwertvorbehalte integriert.

Sie kommen zum Zug, wenn der Zeitwert von versicherten Dingen nur noch weniger als 40% des Neuwerts beträgt. In diesen Fällen gilt die Wertveränderung als so groß, dass dann auf eine Entschädigung zum Zeitwert geschwenkt wird.

Ist diese Klausel integriert, haben Sie im Schadenfall schnell das Nachsehen. Im obigen Beispiel hätten Sie dann nur die Zeitwertsumme von 40.000 Euro erhalten. 


Neuwertversicherung: Aber richtig!

Die „Goldene Regel“ der Neuwertentschädigung

Damit Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind, sollten Sie darauf achten, dass in Ihrem Gewerbeschutz die sogenannte „Goldene Regel“ oder auch Erweiterte Neuwertversicherung inbegriffen ist. 

Was besagt die "Goldene Regel"?

Sie gibt die Gewissheit, dass Sie auch dann eine Entschädigung zum heutigen Neuwert erhalten, wenn der Zeitwert der versicherten Gegenstände oder Gebäude weniger als 40% des Neuwerts beträgt. Damit diese Regelung greifen kann, sind nur wenige Punkte zu beachten: Wichtig ist zum Beispiel, dass die versicherten Gegenstände oder Gebäude bestimmungsgemäß gebraucht und ordnungsgemäß in Stand gehalten werden.

Die „Goldene Regel“ ist vor allem in der Inhaltsversicherung sowie der gewerblichen Gebäudeversicherung sinnvoll. Hier laufen Sie am ehesten Gefahr, durch eventuelle Zeitwertklauseln empfindliche Verluste bei einer Entschädigungsermittlung einzufahren.


Unsere Empfehlung:

rhion.digital hat die „Goldene Regel“ sowohl in der Inhaltsversicherung als auch in der gewerblichen Gebäudeversicherung fest integriert.

Sie profitieren von

  • verlässlichem Schutz durch eine garantierte Entschädigung zum Neuwert.
  • Transparenz und der Sicherheit, nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
  • einer effektiven Absicherung Ihrer betrieblichen Investitionen für eine gesicherte unternehmerische Zukunft.

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Schauen Sie gerne mit uns gemeinsam auf die Details.